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Nach dem Willen des Stifters, wie er in der
Stiftungsurkunde von 1934 niedergelegt ist, "dürfen
nur ausserordentlich Begabte, hervorragende Leistungen
versprechende, bestbeleumdete und beste Charaktereigenschaften"
aufweisende Bewerber und Bewerberinnen berücksichtigt
werden, "von denen man erwarten kann, dass
sie auf irgendeinem Gebiet der Allgemeinheit,
vor allem aber ihrem Vaterland wirklich nützlich
sein können". Die Unterstützung
von Bewerberinnen und Bewerbern, die unter den
erwähnten Kriterien als mittelmässig
einzustufen sind, wurde vom Stifter ausdrücklich
ausgeschlossen.
Im Hinblick auf die wachsende Anzahl gut qualifizierter
Bewerberinnen und Bewerber und die begrenzten
finanziellen Mittel der Stiftung war der Stiftungsrat
in den letzten Jahren gezwungen, von seinem Ermessen
in zunehmend restriktiver Weise Gebrauch zu machen
und sich bei der Zusprechung von Stipendien auf
solche Bewerberinnen und Bewerber zu konzentrieren,
die für eine akademische Laufbahn in Frage
kommen oder sonstwie wirklich hervorragende wissenschaftliche
Leistungen versprechen.
Es werden nur Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt,
welche bereits über einen Universitätsabschluss
(Lizentiat) verfügen und das zweiunddreissigste
Altersjahr noch nicht überschritten haben.
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