Die Janggen-Pöhn-Stiftung hat zum Zweck, jungen, hervorragend ausgewiesenen Schweizerinnen und Schweizern, die bereits über einen akademischen Abschluss auf Masterstufe verfügen, die weitere wissenschaftliche Ausbildung zu ermöglichen.

Nach dem Willen des Stifters, wie er in der Stiftungsurkunde von 1934 niedergelegt ist, „dürfen nur ausserordentlich begabte, hervorragende Leistungen versprechende, bestbeleumdete und beste Charaktereigenschaften“ aufweisende schweizerische Bewerber und Bewerberinnen

berücksichtigt werden, „von denen man erwarten kann, dass sie auf irgendeinem Gebiet der Allgemeinheit, vor allem aber ihrem Vaterland wirklich nützlich sein können“.

Die Unterstützung von Bewerberinnen und Bewerbern, die gemäss den erwähnten Kriterien als mittelmässig einzustufen sind, wurde vom Stifter ausdrücklich ausgeschlossen. Ziel ist die Förderung der Exzellenz. In Frage kommen alle akademischen Studienrichtungen ausser Theologie. Wegen der grossen Zahl von Gesuchen und der

begrenzten finanziellen Mittel der Stiftung sah sich der Stiftungsrat in den letzten Jahren gezwungen, von seinem Ermessen restriktiv Gebrauch zu machen. Er konzentriert sich bei der Zusprechung von Stipendien auf solche Bewerberinnen und Bewerber, die für eine akademische Laufbahn in Frage kommen oder auf anderen Wegen hervorragende wissenschaftliche Leistungen erwarten lassen. Sie müssen über einen Universitätsabschluss auf Masterstufe verfügen und dürfen das zweiunddreissigste Lebensjahr nicht überschritten haben.